Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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(Stand Januar 2012) Unsere Verkaufs- und Geschäftbedingungen zum Download als .pdf gibt es hier» VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN BIAT GmbHDie folgenden Bedingungen Ziffer 1.-14. gelten für Handelsgeschäfte mit allen Kunden, die 1. Allgemeines1.1. Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. 1.2. Diese gelten somit für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht 2. Vertragsschluss, Einbeziehung von Normen in den Vertrag2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen im 2.2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben 2.3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen 2.4. Sind Gesenkschmiedeteile Gegenstand des Vertrages, so sind stets die Normen DIN 3. Preisstellung, Verpackung, Versand, Metallpreise3.1. Unsere Preise setzen sich zusammen aus dem Bearbeitungspreis, der fix angeboten 3.2. Liegen für Verpackung und Versand keine ausdrücklichen Weisungen des Kunden 3.3. Bestätigte Preise eines Auftrages sind für Nachbestellungen gleichartiger Teile auf 3.4. Sind die Preise oder Lieferverpflichtungen für einen längeren Zeitraum als drei Monate 4. Zahlungsbedingungen4.1. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen binnen 14 Tagen mit 2% 4.2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. 4.3. Der Kunde hat eine Geldschuld während des Verzuges mit 8 % über dem Basiszinssatz 4.4. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere 4.5. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung 5. Lieferfristen, Lieferverzögerungen, Haftung für Lieferverzug5.1. Lieferfristen beginnen nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. 5.2. Die Einhaltung der Lieferfristen setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden 5.3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von 5.4. Wenn die Behinderung länger als 2 Kalendermonate dauert, ist der Kunde nach 5.5. Auf die in Ziff. 5.3 und 5.4 genannten Umstände können wir uns nur berufen, 5.6. Für Lieferverzug haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern dieser auf 6. Liefermengen, Lieferverträge auf Abruf6.1. Mengenabweichungen von bis zu 5 % sind bei Massenwaren nur schwer vermeidbar 6.2. Bei Verträgen mit fortlaufender Lieferung auf Abruf sind uns Abrufmengen und Liefertermine 6.3. Der Kunde hat die Vertragspflicht, die Bestellmenge während der Vertragslaufzeit 6.4. Der Stückpreis der zu liefernden Teile ist kalkuliert auf der Grundlage der im Rahmenvertrag 6.5. Ist ein Abrufzeitraum nicht festgelegt, so sind wir in dem Falle, in dem der Kunde 7. Versand und Gefahrübergang, Abnahme7.1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport 7.2. Eine individuelle auftragsbezogene Transportversicherung nehmen wir nur vor, 7.3. Im Falle der Selbstabholung hat der Besteller Ware, die ihm versandbereit gemeldet 8. Warenbeschaffenheit, Mängelrüge, Gewährleistung, Schadensersatz8.1. Maßgeblich für die vertragsgemäße Beschaffenheit der gelieferten Produkte ist neben 8.2. Wir übernehmen für die von uns gelieferte Ware die Gewährleistung nach Maßgabe 8.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, sofern nicht das gelieferte Produkt 8.4. Der Kunde ist verpflichtet, uns offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch 8.5. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Fristsetzung des Kunden fehl, so 8.6. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach fehlgeschlagener 8.7. Ausgeschlossen ist, sofern wir aufgrund entsprechender Vorgaben des Kunden arbeiten, 8.8. Macht der Kunde Vorgaben, die wir als fertigungstechnisch kritisch oder nicht 8.9. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur unserem unmittelbaren Vertragspartner 8.10. Warenrücksendungen, die nicht durch Mängel der Ware bedingt sind, werden von 9 Haftungsbeschränkungen9.1. Bei leichtfahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht. 9.2. Bei sonstigen leichtfahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung 9.3. Soweit nicht in diesen Bedingungen etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung 9.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche des Kunden 9.5. Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr, beginnend mit der 10. Eigentumsvorbehalt10.1. Bis zur vollständigen Regulierung sämtlicher Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung 10.2. Der Kunde ist berechtigt, über die Vorbehaltsware - auch weiterverarbeitet - im gewöhnlichen 10.3. Bearbeitet oder verarbeitet der Kunde von uns gelieferte Ware oder verbindet oder 10.4. Der Kunde tritt bereits jetzt, aufschiebend bedingt auf den Zeitpunkt ihres Entstehens, 10.5. Der Kunde ist berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen beim Drittkäufer für 10.6. Im Falle vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug 11. Schutzrechte, Urheberrecht11.1. Der Kunde hat dafür einzustehen, dass Waren, die wir nach seinen Angaben herstellen, freizustellen. Abwehrprozesse werden wir in solchen Fällen nur führen, wennder Kunde uns unter in diesem Falle Sicherheit wegen der Prozesskosten zu verlangen. 11.2. Der Kunde hat die Vertragspflicht, ihm überlassene Unterlagen und Zeichnungen 12. Fertigungsmittel, Werkzeuge, Schutz von Geschäftsgeheimnissen12.1. Fertigungsmittel (Werkzeuge, Gesenke und Fertigungseinrichtungen) sind alle Gegenstände, 12.2. Fertigungsmittel, deren Kosten der Kunde ganz oder teilweise bezahlt, werden von 12.3. Der Kunde ist ebenso wie wir verpflichtet, alle nicht offenkundigen kaufmännischen 13. DatenschutzDie Abwicklung der Geschäftsbeziehung wird durch eine Datenverarbeitungsanlage 14. Erfüllungsort, GerichtsstandGerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis sich unmittelbar 15. Kunden mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik DeutschlandAuf Geschäfte mit Kunden, die ihren Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland 15.1. Unsere Angebote sind verbindlich, falls nicht ausdrücklich als freibleibend bezeichnet. 15.2. Die Lieferung erfolgt EXW gemäß Incoterms 2000. 15.3. Lieferfristen beginnen nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. 15.4. Das Eigentum an der Vertragsware geht erst nach deren vollständiger Zahlung auf 15.5. Zahlungen sind, soweit nicht abweichend vereinbart, in Euro zu leisten. Zahlt der 15.6. Maßgeblich für die vertragsgemäße Beschaffenheit der gelieferten Produkte ist neben 15.7. Die gelieferte Ware ist unverzüglich zu untersuchen. Die Rüge der Vertragswidrigkeit 15.8. Alle Ansprüche des Kunden wegen Vertragswidrigkeit der Ware verjähren in 6 Monaten, 15.9. Ist die Ware nicht vertragsgemäß, so haben wir abweichend von Art. 46 der Konvention 15.10. Schadensersatz wegen Vertragswidrigkeit der Ware haben wir nur zu leisten, wenn 15.11. Die Unwirksamkeit einzelner dieser Klauseln berührt nicht die Rechtswirksamkeit 15.12. Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers, wir sind jedoch auch berechtigt, den |